Zwischen Haushaltsnot und Zukunftsfähigkeit
Warum Tourismusfinanzierung mehr ist als eine Einnahmefrage
In den vergangenen Monaten ist zu beobachten, dass auch kleinere Kommunen verstärkt über die Einführung einer Bettensteuer nachdenken – ein Instrument, das lange vor allem als städtisches Phänomen galt. In Brandenburg ist diese Entwicklung inzwischen deutlich sichtbar, ähnliche Diskussionen gibt es auch in anderen Bundesländern.
Der Impuls dahinter ist nachvollziehbar. Kommunale Haushalte stehen unter erheblichem Druck. Steigende Sozialausgaben, wachsende Pflichtaufgaben, Personalmangel und Investitionsstaus lassen den finanziellen Spielraum vieler Gemeinden schrumpfen. In dieser Situation erscheint jede zusätzliche Einnahmequelle attraktiv – insbesondere eine, die vergleichsweise einfach zu erheben ist und politisch wenig Widerstand auslöst, weil sie überwiegend von Gästen gezahlt wird.
Diese Ausgangslage verdient Respekt. Niemand, der nicht selbst kommunale Verantwortung trägt, sollte vorschnell urteilen. Und dennoch lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten und zu fragen, was die Wahl des Instruments langfristig für Tourismus und Gemeindeentwicklung bedeutet.
Kurzfristige Entlastung, langfristige Leerstelle
Die Bettensteuer ist eine nicht zweckgebundene Steuer. Ihre Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt und werden in der Praxis häufig zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben genutzt – etwa zur Stabilisierung sozialer Leistungen oder anderer Pflichtaufgaben. Das ist haushaltsrechtlich legitim, tourismuspolitisch jedoch ambivalent.
Denn damit entsteht mancherorts ein Bruch: Der Tourismus wird als Einnahmequelle genutzt, ohne dass die Mittel zwingend wieder in seine eigene Leistungsfähigkeit zurückfließen. Es entsteht keine Aufwärtsspirale, sondern eine Abschöpfung ohne Rückkopplung.
Gerade in Zeiten knapper Kassen ist das problematisch. Denn Tourismus gehört in den meisten Kommunen zu den freiwilligen Aufgaben. Wenn Investitionen ausbleiben – in Infrastruktur, Qualität, Angebote oder Organisation – verliert der Tourismus schrittweise an Attraktivität. Und was einmal vernachlässigt oder zurückgebaut wurde, lässt sich später nur schwer wieder aufholen.
Die Attraktivität der Bettensteuer – und ihr blinder Fleck
Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion oft unausgesprochen bleibt, ist die instrumentelle Einfachheit der Bettensteuer. Sie ist nicht nur politisch attraktiv, sondern auch administrativ bequem.
Als Steuer ist sie nicht zweckgebunden. Das bedeutet:
Es braucht keine aufwendige Kalkulation, welche touristischen Aufwendungen gegenfinanziert werden.
Es gibt keine rechtliche Obergrenze, die sich aus dem tatsächlichen touristischen Aufwand ableiten ließe.
Einnahmen und Ausgaben müssen nicht systematisch aufeinander bezogen werden.
Im Vergleich dazu sind Gästebeiträge oder Tourismusabgaben deutlich anspruchsvoller:
Sie erfordern eine saubere Abgrenzung touristischer Leistungen.
Sie verlangen transparente, rechtssichere Kalkulationen.
Sie benötigen funktionierende – zunehmend digitale – Erhebungs- und Abrechnungssysteme.
Und sie binden personelle Ressourcen, die vielerorts knapp sind.
Vor diesem Hintergrund ist es gut nachvollziehbar, dass Kommunen zum einfachsten Instrument greifen. Doch genau hier liegt das strukturelle Problem: Die Einfachheit der Bettensteuer ist zugleich ihre konzeptionelle Schwäche.
Denn wer auf ein Instrument verzichtet, das touristische Aufwendungen sichtbar macht und begrenzt, verzichtet auch auf den Zwang, Tourismus strategisch zu begründen. In vielen Begründungen zur Einführung von Bettensteuern findet sich daher ein wiederkehrendes Argument: “Die Kommune braucht dringend Geld.”
Was dabei oft fehlt, ist die Perspektive der Entwicklung.
Zweckbindung als Entwicklungslogik
Zweckgebundene Instrumente wie Gästebeiträge oder Tourismusabgaben verfolgen eine andere Logik. Sie sind konfliktträchtiger, erklärungsbedürftiger und administrativ anspruchsvoller. Aber sie haben einen entscheidenden Vorteil: Sie zwingen zur Auseinandersetzung mit der Frage, was Tourismus für eine Kommune leisten soll.
Wo Einnahmen gezielt in touristische Infrastruktur, Kultur, Mobilität, Aufenthaltsqualität oder Serviceangebote fließen, entstehen sichtbare Effekte:
Einrichtungen bleiben länger geöffnet.
Öffentliche Räume werden gepflegt und nutzbar gehalten.
Orientierung, Mobilität und Information funktionieren besser.
Lebensqualität steigt – für Gäste wie für Einheimische.
Langfristig profitieren davon auch die kommunalen Finanzen: durch höhere Wertschöpfung, mehr Konsum, stabilere Betriebe und wachsende Steuereinnahmen. Dieser Effekt ist weniger unmittelbar als eine Steuer, aber deutlich nachhaltiger.
Kein Entweder-Oder, sondern ein Zeitproblem
Die Debatte sollte deshalb nicht moralisch geführt werden – nach dem Motto „Bettensteuer gut oder schlecht“. Sie ist vor allem eine Frage des Zeithorizonts.
Kurzfristige Haushaltssicherung ist notwendig. Langfristige Entwicklungsfähigkeit aber ebenso.
Die eigentliche Herausforderung besteht darin, beides miteinander zu verbinden: fiskalische Stabilität und den Erhalt jener Strukturen, die diese Stabilität künftig erst ermöglichen. Tourismus ist kein Selbstzweck. Aber dort, wo er zur Lebensqualität, zur regionalen Identität und zur wirtschaftlichen Resilienz beiträgt, darf er nicht allein als Einnahmequelle betrachtet werden, sondern muss als Teil der Lösung verstanden werden.
Ein Gedanke zum Schluss
Vielleicht geht es weniger um die Frage, ob Kommunen Einnahmen aus dem Tourismus erzielen dürfen. Sondern stärker um die Frage, wie diese Einnahmen eingesetzt werden und mit welchem Blick nach vorn.
Denn ein Tourismus, der in Haushaltskrisen dauerhaft ausgehöhlt wird, erholt sich nicht automatisch, wenn sich die Lage entspannt. Und dann fehlt am Ende nicht nur eine Branche, sondern ein wichtiger Baustein kommunaler Zukunftsfähigkeit.